Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.11.2021 ö 4

Sachverhalt

1. Änderung der Geschäftsordnung aufgrund Beitritt zur Chiemgau GmbH:
Einleitend teilte Bürgermeister Schild dem Gremium mit, dass die Gemeinde Fridolfing gemäß dem Beschluss des Gemeinderates vom 01.07.2021 in die Chiemgau GmbH als Gesellschafter eingetreten ist. Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 06.10.2021.

Das Vertretungsrecht im Sinne von Art. 93 Abs. 1 GO und § 11 Absatz 1 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Fridolfing beinhaltet nicht automatisch eine Vertretungsmacht. Die Vertretungsmacht richtet sich nach den allgemeinen kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Der 1. Bürgermeister muss also vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung oder einem entsprechenden Gremium prüfen, ob die Angelegenheit in seine oder in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt. 

Es wird daher vorgeschlagen dem 1. Bürgermeister weitreichende Befugnisse zu übertragen, da die Gemeinde an der GmbH eine eher unbedeutende Beteiligung innehat.

Der neu einzufügende § 11 Abs. 1 Nr. 11 der Geschäftsordnung wurde in der Anlage gelb hinterlegt.

2. Redaktionelle Änderungen der Geschäftsordnung:
Weiter wurde durch die Verwaltung darum gebeten, vereinzelte redaktionelle Änderungen in der Geschäftsordnung vorzunehmen. Die Änderungsvorschläge wurden nach Prüfung der Geschäftsordnung von Seiten der Rechtsaufsicht formuliert.

Die betreffenden Textpassagen (Einleitung Seite 3, § 3 Abs. 4 sowie § 6 Abs. 3 Satz 1) wurden in der Anlage gelb hinterlegt.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem vorgeschlagenen Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat einverstanden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2022 11:50 Uhr