Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, FlNr. 31/1, Gemarkung Pietling, Am Kirchenhang 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 08.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Kirchenhang“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der seitlichen Wandhöhen (Hauptgebäude max. 6,40 m, Garage max. 3,00 m). Die seitliche Wandhöhe des Hauptgebäudes beträgt talseitig an der Südostecke 8,36 m, die der Garage an der Nordostecke 3,50 m. Bzgl. der Abweichungen sind Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt, denen aus Sicht der Verwaltung noch zugestimmt werden könnte.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.06.2022 08:01 Uhr