Bauleitplanung; Änderung der Bebauungspläne "Semperloh" und "Semperloh Südost" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1102/16 beantragt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Semperloh-Südost“, um einen Gebäudeanbau mit Schaffung einer zweiten Wohneinheit verwirklichen zu können. Befreiungen im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB sind nicht möglich, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Dies wurde im Vorfeld zusammen mit der Genehmigungsbehörde abgeklärt.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erscheint ein Gebäudeanbau auf dem antragsgegenständlichen Grundstück durchaus denkbar. Dazu müssten insbesondere die Festsetzungen zu Baugrenzen, Nutzungszahlen und Firstrichtungen geändert werden. Um dem Grundsatz einer begründbaren und geordneten städtebaulichen Planung nachzukommen und dem Willkürverbot gerecht zu werden, muss die Änderung für einen städtebaulich abgrenzbaren Bereich erfolgen. Daher wird vorgeschlagen, Anpassungen für die gesamten Geltungsbereiche der o. g. Bebauungspläne vorzunehmen. Insbesondere sollten künftig grundstücksübergreifend offene Baugrenzen festgesetzt werden, um dem Grundsatz der Innenentwicklung folgend Nachverdichtungen ermöglichen zu können.

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist der vorgeschlagene Geltungsbereich für die Änderungen dargestellt. 
Hinweis: Im Baugebiet westlich der Ostmarkstraße sind bereits offene Baugrenzen in diesem Sinne festgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Rechtslage und den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die genannten Bebauungspläne auf heutige Standards anzupassen. Dies betrifft insbesondere Baugrenzen und Nutzungszahlen, aber auch z. B. die Wandhöhen. Es ist zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann.
Entsprechende Entwürfe sollen dem Gemeinderat vor der öffentlichen Auslegung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 08:08 Uhr