Bauleitplanung - Scoping-Verfahren zur Erweiterung der Satzung "Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der GR-Sitzung am 10.03.2022 wurde der Gemeinderat über den damaligen Stand des Scoping-Verfahrens informiert. Es wurde beschlossen, vom Antragsteller als Grundlage für eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine 3-D Simulation erstellen zu lassen. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Mittlerweile konnte die landwirtschaftlich genutzte Teilfläche FlNr. 456/T von H. Maier erworben werden. In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde wurde ein Phantomgerüst zur Simulation eines Wohngebäudes erstellt gemäß dem beiliegenden Lageplan (Einmessung) mit einer seitlichen Wandhöhe von 5 m.
Die Situation mit Gerüst wurde sowohl durch den Gemeinderat als auch durch die Vertreter des BLfD und des Landratsamtes vor Ort begutachtet. Die daraufhin erfolgte Äußerung durch das LRA (Mail vom 17.05.2022) ist diesem Beschluss beigefügt. Im Ergebnis wird darin festgestellt, dass seitens der beiden o. g. Fachbehörden eine Satzungserweiterung mit Bebauung unter strengen Vorgaben denkbar erschiene.
Stellungnahmen weiterer im Rahmen des Verfahrens beteiligter Fachbehörden beinhalten keine grundsätzlichen Einwendungen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, die Satzung Fridolfing, Zwiesel-/St.-Johann-Straße um die beiden FlNrn. 455/1 und 456/T der Gemarkung Fridolfing zu erweitern (Einbeziehung). Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Entwürfe erstellen zu lassen und das förmliche Verfahren durchzuführen.
Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.08.2022 10:05 Uhr