Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 20.12.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 3.3.3

Sachverhalt

Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen an der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erweiterung des Bebauungsplanes „Untergeisenfelden-Süd“ grundsätzlich keine Einwände.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche weiterhin uneingeschränkt möglich sein muss. Geruchs- und Lärmemissionen, welche durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Fläche entstehen können, sind von den Anwohnern zu dulden. Bei Einfriedungen und Bepflanzungen des neu ausgewiesenen Baugrundstückes ist darauf zu achten, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche einzuhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise sind im Rahmen einer künftigen Bebauung zu beachten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme derzeit keine.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 09:09 Uhr