Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.02.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

I.        Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2017

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2017 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen. 

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 22. November 2016 und 26. Januar 2017 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2017 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2016 bis 2020 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis. 

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2017 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.246.800,00 € eingeplant werden konnte. 

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 10,37 Mio. € ist lediglich eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2017, welche im Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam wird, notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 3.162.800,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2017


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit         festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt 
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        16.380.600,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          10.371.600,00
       ab.

       (2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing für das         Wirtschaftsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Erfolgsplan
       in den Erträgen mit        764.994,00 €
       und in den Aufwendungen mit        785.393,00 €
       und im Vermögensplan
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        532.300,00 €
       ab.


       § 2
       (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und         Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 € festgesetzt.

       (2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des         erweiterten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung Fridolfing sind nicht vorgesehen. 


       § 3
       (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

       (2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des erweiterten Regiebetriebes         Abwasserbeseitigung Fridolfing werden nicht festgesetzt.

       
       § 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt         festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H. 
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


       § 5
       (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach         dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.

       (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach         dem Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing wird auf 300.000,00 € festgesetzt.


       § 6
       Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


       § 7
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.



II.        Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2020

Den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.



III.        Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar. 

Für das Jahr 2017 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von -20.399,08 €  ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2017 ist keine Rückzahlung des Inneren Darlehens durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Den Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 09:28 Uhr