Jahresrechnung 2015 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2015 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        1.870.985,48 €
davon AB 06 Einrichtungen f. die ges. Verwaltung             -24.300,00 €
davon AB 29 Sonstiges Schulwesen        28.470,82 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        201.016,20 €
davon AB 51 Salzachklinik        356.228,89 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        44.044,01 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen        1.262.290,74 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        1.870.985,48 €
davon AB 06 Einrichtungen f. die ges. Verwaltung             -84.060,88 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen             -29.274,24 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        145.975,63 €
davon AB 51 Salzachklinik        356.228,89 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        47.610,05 €
davon AB 67 Straßenbeleuchtung u. Reinigung        -34.835,98 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        49.850,03 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        585.910,56 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        881.612,79 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.

b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2015 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -154.584,55 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -62.646,00 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit             -783.600,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        224.080,02 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -291.187,70 €
davon AB 62 Wohnungsbauförderung        649.727,00 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        367.968,31 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        99.850,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        309.142,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        25.374,00 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        -694.087,21 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.


bb) Ausgaben        -154.584,55 €
davon AB 13 Brandschutz             -360.614,41 €
davon AB 36 Naturschutz, Landschaftspflege        -53.000,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        224.080,02 €
davon AB 56 Eigene Sportstätten        79.185,31 €
davon AB 59 Sonst. Erholungseinrichtungen        -23.523,90 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        21.250,35 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -1.090.816,64 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        49.850,03 €
davon AB 79 Förderung Wirtschaft und Verkehr        138.850,20 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -1.451.347,49 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        2.311.754,46 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.



2. Feststellung der Jahresrechnung 2015
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          17.216.185,48 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        8.193.415,45 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          25.409.600,93 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 3.231.612,79 € und eine Zuführung an die allgemeinen Rücklage von 3.298.854,46 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet.

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2015 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:30 Uhr