Ausbau der St.-Johann-Straße - Beschluss über die Kategorisierung, Abschnittsbildung und Kostenübernahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2017 ö 2

Sachverhalt

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Gemeinderat Franz Huber ist zur Sitzung erschienen (19.16 Uhr).
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Beschluss über die Abschnittsbildung (§ 6 Abs. 2 ABS)
Für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die St.-Johann-Straße sollen Abschnitte gebildet werden. Der abzurechnende Abschnitt 1 beginnt mit Beginn der geschlossenen Ortslage am südlichen Ende des Grundstückes FlNr. 459, Gemarkung Fridolfing und Endet nach ca. 300 m in der Mitte des Kreuzungsbereiches der Einmündung in den Römerweg.
Der weitere, noch auszubauende Abschnitt 2, bemisst sich von der Grenze des 1. Abschnitts, Mitte einfahrt Römerweg, bis zur Einmündung in die Hadrianstraße. Dieser 2. Abschnitt soll in einem zeitlichen Horizont von ca. 5 Jahren ebenfalls ausgebaut werden.

Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS
Die St.-Johann-Straße weist eine direkte Verbindung vom Ortskern Fridolfing über die GVS Fridolfing-Kirchanschöring zum Nachbarort Kirchanschöring auf. Sie dient ganz überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen und / oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Dies belegen auch die Verkehrsmesszahlen von durchschnittlich 1.311 Fahrzeugen pro Tag, die auf der weiterführenden GVS Fridolfing - Stief gemessen wurden. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Hauptverkehrsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 ABS. Der Verteilungsschlüssel für die Fahrbahn beträgt somit 25 % für die Anlieger und 75 % für die Gemeinde, für alle übrigen Teilbereiche beträgt der Verteilungsschlüssel 50 % zu 50 %.

Eintritt der sachlichen Beitragspflicht
Der Gemeinderat stellt fest, dass die sachliche Beitragspflicht für die Straßenausbaumaßnahme St.-Johann-Straße, 1. Abschnitt, mit dem Eingang der letzten Rechnung, dem 01.03.2017 entstanden ist.

Übernahme des städtebaulichen Mehraufwandes
Analog zu bereits durchgeführten Maßnahmen (Dorfplatz, Achenstraße, Törringstraße etc.) werden für die mit Granit-Großsteinpflaster gestalteten Einfahrtsbereiche lediglich die Kosten eines herkömmlichen Ausbaues in Asphalt in Ansatz gebracht. Diesen städtebaulichen Mehraufwand trägt die Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Abschnittsbildung mit Beginn der geschlossenen Ortslage am südlichen Ende des Grundstückes FlNr. 459, Gemarkung Fridolfing bis zur Mitte des Kreuzungsbereiches der Einmündung in den Römerweg vorzunehmen. Der restliche Abschnitt bis zur nördlichen Einmündung in die St.-Johann-Straße, wird in einem Zeitraum von ca. 5 Jahren ausgebaut.
Ferner beschließt der Gemeinderat, dass die St.-Johann-Straße gemäß den örtlichen Merkmalen als „Hauptverkehrsstraße“ eingestuft wird.
Die Mehrkosten für das Granitgroßsteinpflaster trägt die Gemeinde als städtebaulichen Mehraufwand. Abgerechnet werden diese Flächen in Asphaltausführung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:31 Uhr