Bauantrag der Bräumann GmbH & Co. KG, Tittmoninger Str. 43, zur Änderung und Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes auf Fl.Nrn. 4734/7, 4734/8, 4734/13 Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 23.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 2

Sachverhalt

Der bestehende Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 858 m² soll um ca. 290 m² Verkaufsfläche im EG erweitert werden. Im Zuge der Maßnahme werden der Eingangsbereich verlegt und Backshop und Imbiss mit einer Gastraumfläche von ca. 62 m² neu angeordnet. Im Bereich der Freiflächen werden zwei große Trichterschirme errichtet und insgesamt 100 Stellplätze (inkl. Mitarbeiterstellplätze) geschaffen. Die Verkaufsfläche im KG soll ebenfalls geringfügig erweitert werden.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“ Maßgeblich sind die 10. und die 16. Änderung. Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
       Dachneigung nördlicher Anbau 6° (statt mind. 14 °) ab;
       Grünstreifen/Randeingrünung 5,25 m (statt 8,00 m Breite);
       Verkaufsfläche zweiter Einzelhandelsbetrieb 786 m² (statt max. 660 m²);
       Baukörperbreite 31,60 m (statt max. 25 m).
Hierfür sind Befreiungen beantragt. Diese erscheinen begründet und städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden aus Sicht der Gemeinde Fridolfing noch nicht berührt.

Die schadlose Beseitigung der Oberflächen- und Dachwässer ist in einer Entwässerungsplanung aufzuzeigen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind mit dem notwendigen Erlaubnisantrag beim LRA TS einzureichen.

Ebenfalls ist die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten immissionswirksamen Schallleistungspegel nachzuweisen. Gemäß Angaben des Planfertigers ist das hierfür erforderliche Gutachten beauftragt.

Für die vorübergehende Umsetzung der Brotzeithütte wäre ein eigener Bauantrag zu stellen. Diese Maßnahme ist somit nicht Gegenstand dieses Antrages.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde zu den erforderlichen Befreiungen. Die Befreiung zum Punkt 2, Grünstreifen nur 5,25m anstatt der festgesetzten 8,00m,  wird unter der Massgabe erteilt, dass der Restgrünstreifen in der Folge dichter bepflanzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:33 Uhr