Antrag auf Vorbescheid von Josef und Irmgard Wolferstetter zum Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung einer Fressliegehalle mit Umbau des bestehenden Anbindestalles auf dem Grundstück FlNr. 4172 der Gemarkung Fridolfing, Rautenham 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 23.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 23.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben dient dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Allerdings ist der zur Beseitigung vorgesehene Stadel in der Denkmalliste als Einzeldenkmal eingetragen. Daher ist von den Fachbehörden, hier dem Landesamt für Denkmalpflege, zu prüfen, ob der Stadel noch Denkmalwürdigkeit besitzt oder diese verloren hat und abgebrochen werden kann. Soweit Letzteres der Fall ist, stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen.

Nach Angaben der Antragsteller ergibt sich die Standortwahl für das neue landwirtschaftliche Gebäude aus der notwendigen Nähe zum Anbindestall und aufgrund anderer bestehender Anlagen wie Fahrsilos und Güllegrube.

Beschluss

Gegen das Vorhaben bestehen planungsrechtlich grundsätzlich keine Einwände. Die Entscheidung zum Abbruch des Denkmals obliegt der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:33 Uhr