Der Änderungsentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes hat inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.12.2016 in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 03.02.2017 öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 32/2016 vom 23.12.2016 hingewiesen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich.
Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keinerlei Stellungnahmen eingereicht. Bedenken bzw. Einwendungen gegen die Planung wurden keine geäußert.
Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Keine Stellungnahmen abgegeben bzw. keine Einwendungen geäußert haben:
Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde
Landratsamt Traunstein, Wasserrecht
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Amt für ländl. Entwicklung Oberbayern
Bayer. Landesamt für Dekmalpflege
Amt für Landwirtshaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft
WWA Traunstein
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Bayernwerk AG
Deutsche Telekom AG
Achengruppe
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 03.02.2017
Die Stellungnahme in der Anlage (37) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Untere Bauaufsichtsbehörde erklärt ihr grundsätzliches Einverständnis mit der vorgelegten Planung. Seitens der Verwaltung wird die Entwicklung einzelner, derzeit im Außenbereich liegender Flächen hin zum Innenbereich weiterhin als unproblematisch angesehen. Zudem wurde mit der geplanten Ortsrandeingrünung, die auch nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ausreichend dimensioniert erscheint, eine deutliche Abgrenzung zwischen künftigem Innen- und bestehendem Außenbereich in der Planung vorgesehen. Aufgrund der Stellungnahme wird daher keine weitere Veranlassung gesehen.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine weitere Veranlassung für das Aufstellungsverfahren besteht.
2. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 16.01.2017
Das Schreiben in der Anlage (38) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Den im Rahmen der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gestellten Forderungen wurde zwischenzeitlich nachgekommen. Somit steht die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Weitere Veranlassung besteht aufgrund der Stellungnahme somit keine.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine Veranlassung besteht.
3. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 28.12.2016
Die Stellungnahme in der Anlage (39) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einwendungen und die dargelegten Möglichkeiten der Überwindung wurden ausführlich und intensiv im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und durch Einplanung einer Schallschutzbebauung, weitere Festsetzungen zum Schallschutz sowie Festlegung zum modifizierten Nachtbetrieb gelöst. Im Ergebnis zeigte sich, dass das WA für alle Seiten verträglich – wenn auch mit entsprechenden Auflagen – umgesetzt werden kann.
Auf die Ausführungen im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf, das Gutachten sowie die ergänzenden Stellungnahmen des Gutachters kann vollumfänglich verwiesen werden.
Es ergibt sich kein Änderungsbedarf.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund dieser keine weitere Veranlassung für das Aufstellungsverfahren besteht.
4. Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 03.02.2017
Die als Anlage (40)
beigefügte Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeregte Duldungspflicht ist im Bebauungsplanentwurf enthalten. Bepflanzungsabstände sind bereits gesetzlich geregelt; zusätzliche Festsetzungen sind daher nicht erforderlich.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, hierzu keine weiteren Anpassungen vorzunehmen.