Änderungsantrag von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, zur Errichtung von 3 Versandhallen sowie 6 Blechgaragen auf dem Grundstück FlNr. 1095/19 und 1095/20 der Gemarkung Pietling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 25.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung von drei Stahlhallen für Lagerung und Versand auf den o. g. Grundstücken liegt eine Baugenehmigung vom 23.03.2016 vor. Nunmehr soll Halle drei so verschoben werden, dass die bereits ohne Genehmigung aufgestellten Blechgaragen beibehalten werden können.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“ Im Bereich der aufgestellten Blechgaragen werden die festgesetzten Baugrenzen überschritten. Hierfür wurde eine Befreiung – jedoch ohne nachvollziehbare städtebauliche Begründung – beantragt. Ein allgemein angemeldeter Platzbedarf ist hier nicht ausreichend. Weiterhin widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Überbauung von Grünflächen und hinsichtlich der Nichteinhaltung der Dachüberstände.
Bei den gewerblich genutzten Blechgaragen handelt es sich nicht um verfahrensfreie Anlagen nach BayBO. Darüber hinaus hätten auch verfahrensfreie bauliche Anlagen die materiellen Bauvorschriften – hier Baugrenzen, Dachüberstände etc. – einzuhalten.
Beschluss
Der UBA beschließt, dem Änderungsantrag und den beantragten bzw. notwendigen Befreiungen nicht zuzustimmen.
Mit der zulässigen Verschiebung der Halle 3 besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 07:37 Uhr