Antrag von Martin Grösch, Am Kriegerkreuz 5, auf Belassung der Hecke/Einfriedung am Grundstück FlNr. 124


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 25.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 25.07.2017 ö 12

Sachverhalt

Der Antrag vom 17.07.2017 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Laut den Vorschriften des AGBGB müssen Anpflanzungen, die eine Höhe bis zu 2 m erreichen, einen Mindestabstand von der Grundstücksgrenze von 0,50 m einhalten. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Aufgrund der Entwicklung über Jahre hinweg besteht dennoch die Gefahr eines Überwuchses, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt eine regelmäßige Pflege mit Zuschnitt zugesichert wird. Eine Bezugsfallwirkung könnte gegeben sein. Außerdem ist die Verjährungsfrist von 5 Jahren zu beachten, wenn der Zustand jetzt geduldet wird. Das Verlangen eines Rückschnittes bis zur Grenze ist aber dennoch zu jeder Zeit möglich.
Generell wäre es grundsätzlich zulässig, die Mauer verfahrensfrei auf 2 m zu erhöhen, wobei auch in diesem Fall neg. Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten wären.

Unter Berücksichtigung der geringen Breite der öffentlichen Verkehrsfläche kann auch eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Dauer nicht ausgeschlossen werden.

Beschluss

Der UBA beschließt nach entsprechender Diskussion, den derzeitigen Zustand ausnahmsweise hinzunehmen, da eine Beseitigung d er Anpflanzung wohl unverhältnismäßig wäre. Mit dieser Entscheidung werden folgende Maßgaben verbunden:
  1. Die Gesamthöhe der Anlage (Mauer und Hecke) darf eine Höhe von 2 m nicht überschreiten.
  2. Ein regelmäßiger Rückschnitt an der Hecke ist durchzuführen.……………….

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2018 07:37 Uhr