Antrag auf Vorbescheid von Martin und Gerlinde Obermayer, Allerfing 21, zum Neubau eines Austragshauses mit Garagen als Ersatzbau für ein best. betriebliches Wohngebäude auf Fl.Nr. 844, Gemarkung Pietling und Nutzungsänderung für die best. Austragswohnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 06.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 06.03.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist grundsätzlich gegeben. Derzeit besteht auf der Hofstelle ein Wohnhaus mit Betriebsleiterwohnung und Austragswohnung. Das vorhandene Zuhäusl ist nicht bewohnt. Die Wohnbedürfnisse sind durch den Bestand grundsätzlich gedeckt. Der Anspruch auf Errichtung eines neuen Austragshauses mit Umnutzung der best. Austragswohnung ist aus Sicht der Gemeinde Fridolfing gegeben, da der betriebliche Bedarf für eine Landarbeiter- oder Praktikumswohnung vorhanden ist. 

In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt wurde angeraten, eine Stellungnahme durch das Amt für Landwirtschaft einzuholen und die Fragen in einem Vorbescheidverfahren zu klären.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen, da die landwirtschaftliche Privilegierung gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:17 Uhr