Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Römerweg im Bereich der Grundstücke FlNrn. 68, 136 u. a. der Gemarkung Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderat Alois Reiter hat die Sitzung verlassen (19.17 Uhr).
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 09.11.2017 mit einer Überplanung des Gebietes grundsätzlich einverstanden erklärt und die Verwaltung beauftragt, einen planerischen Entwurf erstellen zu lassen.
Das Gebiet sollte als MD – Dorfgebiet festgesetzt werden. In dem bereits vorliegenden Geruchsgutachten wurde festgestellt, dass bei Einhaltung entsprechender Abstände zu den maßgeblichen Geruchsemittenten kein immissionsschutzfachlicher Konflikt mit den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben zu erwarten sei, dies aber unter der Voraussetzung, dass das best. Fahrsilo im NO des Grundstückes FlNr. 136 beseitigt wird.
In diesem Sinne wurde ein städtebaulicher Entwurf unter Beachtung der ortsplanerischen Vorgaben, der Vorgaben aus dem Geruchsgutachten und der allgemeinen Aussagen im ISEK erstellt und mit den Eigentümern besprochen. Eine finale Abstimmung muss aber noch erfolgen. Es wird vorgeschlagen, folgende Eckdaten in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen:
- 2 Vollgeschosse zwingend, WH 6,70 m, DN 20° - 27°;
- GRZ 0,3;
- max. 4 WE/Grundstück;
- Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig.
3. Bürgermeisterin Fuchs bat darum, i
m Rahmen des Bauleitverfahrens den Fußweg durch das Grundstück im Rahmen einer Grunddienstbarkeit zu sichern.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Verfahrensstand zur Kenntnis und beschließt, auf Basis des Entwurfes vom 17.06.2018 und der o.g. Eckdaten das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Bei den Doppelhäusern wird die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude auf maximal 2 festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2018 14:53 Uhr