Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung aus Gabionenelementen als Abgrenzung zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück FlNr. 115/27 der Gemarkung Fridolfing; Antragsteller Robert Menghin, Weingartenstraße 24
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte zur Abgrenzung seines Grundstücks eine Einfriedung bestehend aus 4 Gabionenelementen errichten. Die Gabionen sollen jeweils aus 2 Drahtkörben mit 1,80m Höhe und 1,00m Breite bestehen und zwischen den einzelnen Elementen mit Holzbalken verbunden werden.
Diese Gabionen sind grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayBO verfahrensfrei zu errichten, jedoch ist die Errichtung von Einfriedungsmauern gemäß dem Bebauungsplan „Ostmarkstrasse“ nicht zulässig.
Da die beantragten Gabionen aufgrund ihrer Erscheinung als Mauer anzusehen sind, ist die Erteilung einer isolierten Befreiung hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedung erforderlich.
Der betroffene Nachbar auf FlNr. 115/26 hat der Errichtung der Gabionenwände zugestimmt.
Aus den Reihen des Gemeinderates wird die Vorgehensweise des Bauherrn durch Schaffung vollendeter Tatsachen kritisiert. GR Jäger ist der Meinung, dass die geltenden Festsetzungen grundsätzlich eingehalten werden müssten. 3. Bürgermeisterin Fuchs führt aus, dass es schade sei, wenn sich die Grundstückseigentümer in einem Baugebiet immer mehr einigeln, so wie das in letzter Zeit schon häufiger zu beobachten sei.
Beschluss
Der Gemeinderat
nimmt den Antrag zur Errichtung von Gabionenwänden als Einfriedung der Grundstücks 115/27 zur Kenntnis und beschließt, hinsichtlich der Gestaltung der Einfriedungen eine isolierte Befreiung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 25.10.2018 10:14 Uhr