Bauantrag zur Errichtung einer Werk- und Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager auf dem Grundstück FlNr. 3997, Gmkg. Fridolfing, Hilzham 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 13.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nicht gegeben. Das Vorhaben ist somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Öffentliche Belange, insbesondere die in § 35 Abs. 3 BauGB genannten, werden aus Sicht der Gemeinde aufgrund der Überflutungsgefahr beeinträchtigt.
Das Grundstück liegt im unmittelbaren Einflussbereich des nördlich angrenzenden Grabens, der als Gewässer III. Ordnung in der Unterhaltslast der Gemeinde liegt. In der jüngeren Vergangenheit gab es am Grundstück nach entspr. Starkregenereignissen Überschwemmungen, ausgehend vom Abfluss im Graben, aber auch oberflächlich von Südwesten über die landw. Flächen. Das antragsgegenständliche Nebengebäude liegt am Tiefpunkt des Baugrundstückes. Der Abfluss im Graben wurde zwar durch die Gemeinde durch bauliche Maßnahmen verbessert, allerdings besteht die Gefahrenlage im Grundsatz weiter.
Das Gebäude soll aus diesen Gründen nach Westen verschoben werden. Da das Gelände hier wieder ansteigt, kann die EG-Höhenlage des Gebäudes deutlich angehoben werden. Der Keller müsste ohnehin dicht ausgeführt werden. Auf die Anlage „Lageverschiebung“ wird verwiesen.
Die Lageverschiebung wurde mit dem Landratsamt abgestimmt.
Aus gestalterischen Gründen wird noch der Einbau von Holztoren gefordert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde zur geänderten Lage gem. § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2022 12:30 Uhr