Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes "Moosweg" im Bereich des Grundstückes FlNr. 305 der Gemarkung Fridolfing, Moosweg 8, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Auf dem o. g. Grundstück soll nach Beseitigung des Bestandsgebäudes und des Kinderspielplatzes Wohnbebauung in Form von Geschosswohnungsbau verwirklicht werden. Der Grundstückseigentümer beantragt daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermines mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Juli 2021 wurde die Möglichkeit eines (vereinfachten) Verfahrens nach § 13 b) BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) besprochen. Da die Vorschrift zum 31.12.2022 ausläuft, muss der Aufstellungsbeschluss vor Ablauf dieser Frist erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist spätestens bis zum 31.12.2024 zu fassen.

Im Zuge des weiteren Verfahrens sind insbesondere folgende öffentlichen und privaten Belange näher zu prüfen und zu berücksichtigen:
  • Maß und Dichte der baulichen Nutzung (Maßstab für die Umgebungsbebauung!).
  • Ortsplanerische Einbindung am Ortsrand.
  • Gestaltung und Gliederung der Gebäude und der Freiräume.
  • Immissionsschutz.
  • Schutz des Moosgrabens (Gewässer III).
  • Schadlose Beseitigung der anfallenden Dach- und Oberflächenwässer.
  • Erschließung und Zufahrt zur Tiefgarage.
  • Sicherstellung der Durchfahrt zu FlNr. 309/1 und zu den Kleingärten.
  • Angemessene Berücksichtigung der privaten Belange von Betroffenen.
  • Prüfung und Festlegung des künftigen Geltungsbereiches.

Es bietet sich an, auf Grundlage eines ersten städtebaulichen Vorentwurfes zusammen mit den wichtigsten Fachbehörden einen Scoping-Termin abzuhalten. Die festgelegten Anforderungen müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Vor der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sollte ein abgestimmter Entwurf nochmals dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt werden.

Es wird vorgeschlagen, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion wurde von Seiten des Gemeinderates vorgeschlagen, eine Ersatzfläche für den derzeit bestehenden Kinderspielplatz zu suchen. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass man sich zu diesem Thema bereits erste Gedanken gemacht hat. In diesem Zusammenhang bedankte sich Bürgermeister Schild für die langjährige Bereitstellung der Spielplatz-Fläche durch den Eigentümer des Grundstückes.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt und den Geltungsbereich des möglichen Bebauungsplanes „Moosweg“ gemäß dem als Anlage beigefügten Lageplan zur Kenntnis und ist grundsätzlich mit der Aufstellung einverstanden.
Ein abgestimmter Entwurf soll dem Gemeinderat vor der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Billigung vorgelegt werden.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 09:04 Uhr