Straßenbau - Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahmen, Niederau, Wimm-Pulharting und Stießberg-Überfuhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2018 ö 3

Sachverhalt

Für die Beantragung der Zuschüsse für das Programm „Ländlicher Straßen- und Wegebau (LSW)“ ist es notwendig, einen Beschluss über die Durchführung der Maßnahmen herbeizuführen. In diesem Fall handelt es sich um die Ausbauten der Gemeindeverbindungsstraßen nach Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20), Niederau (Stat. 0-377,38) und Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52).
Diese Maßnahmen sollten ursprünglich im Rahmen der ELER-Förderung bezuschusst werden. Diesbezüglich gab es bereits einen Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses vom 03.07.2018 wonach beschlossen wurde, die Maßnahmen für das ELER-Verfahren vorzusehen und die Antragsunterlagen vorzubereiten.
Mittlerweile wurde von Seiten des Amtes für ländliche Entwicklung signalisiert, dass eine Förderung über dieses Programm nicht möglich sei, aber als Ersatz eine Bezuschussung über das Programm „Ländlicher Straßen- und Wegebau“ des StMELF denkbar sei. Die mögliche Zuschusshöhe würde bis zu 65 % der förderfähigen Bruttokosten betragen. Das ELER-Programm hatte eine Förderung von ca. 60 % der förderfähigen Nettokosten ohne die Planungskosten vorgesehen.
Ferner müsste in geringem Umfang notwendiger Grunderwerb bei der Maßnahme „Wimm-Pulharting“ und „Stießberg-Überfuhr“ durchgeführt werden.
Nach den bereits vorliegenden Kostenberechnungen der Europplan Ingenieure GmbH, beträgt die Gesamtbausumme für alle drei Maßnahmen ca. 907.200 € brutto inklusive der Kosten für Planung und Bauüberwachung von ca. 10 %.
Die Kosten für das bestandsorientierte Überziehen der Straßen mittels einer Asphaltschicht würden ca. 375.100 € betragen. Diese Maßnahmen müssten allerdings ohne Zuschüsse durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung des Zuschusses des LSW mit 65 % der förderfähigen Kosten von ca. 589.600 €, würde sich ein Eigenanteil von 317.600 € ergeben, was eine Einsparung von 57.500 € bedeuten würde.
Die Streckenführung des Abschnittes „Stießberg-Überfuhr“ soll im Bereich der Hofstelle Stießberg 1 aus dem Bestand etwas abgerückt werden um eine sicherere Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20)
Ausbaulänge:        1.309 m        
Fahrbahnbreite neu:        3,50 m
Kosten Gesamt (brutto):        475.600 €
Grunderwerb:        89 m²
Baufertigstellung bis:        31.07.2019

Niederau (Stat. 0-377,38)
Ausbaulänge:        377 m
Fahrbahnbreite neu:        3,50 m        
Kosten Gesamt (brutto):        155.600 €
Grunderwerb:        0 m²
Baufertigstellung bis:        31.07.2019

Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52)
Ausbaulänge:        606 m
Fahrbahnbreite neu:        3,50 m        
Kosten Gesamt (brutto):        276.000 €
Grunderwerb:        ca. 100 m²
Baufertigstellung bis:        31.07.2019        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Ausbauten der Gemeindeverbindungsstraßen nach Wimm-Pulharting (Stat. 0-1.309,20), Niederau (Stat. 0-377,38) und Stießberg-Überfuhr (Stat.- 0-605,52) laut Planung durchzuführen. Darüber hinaus wird die Streckenführung des Abschnittes „Stießberg-Überfuhr“ im Bereich der Hofstelle Stießberg 1 aus dem Bestand etwas abgerückt, um eine sicherere Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewährleisten.
Von der Verwaltung sind die notwendigen Antragsunterlagen für das Förderprogramm „Ländliche Straßen und Wege“ vorzubereiten und einzureichen. Der erforderliche Grunderwerb ist durchzuführen oder die Flächen anderweitig rechtlich zu sichern. Weiterhin sind diese Flächen zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.12.2018 15:27 Uhr