Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der Wohnfläche als Nutzungsänderung für 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 2389, Gemarkung Fridolfing, Eberding 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 17.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Eberding Dorf. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach den Festsetzungen der Satzung i. V. m. § 34 BauGB. Hinsichtlich Anzahl der Vollgeschosse, Wandhöhe und Anzahl der Wohneinheiten liegen zwar Abweichungen vor, jedoch sind gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung Ausnahmen zulässig; bzgl. Anzahl der Wohneinheiten gilt dies ausdrücklich bei einer Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken.
Aus Sicht der Verwaltung könnte den erforderlichen Ausnahmen zugestimmt werden, da die Voraussetzungen vorliegen.
Gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung wären für die 3 Wohneinheiten grundsätzlich 6 Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Da von 1 Wohneinheit als Bestand ausgegangen wird; sind 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2023 09:46 Uhr