Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, Schreiben vom 20.12.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Gefahren durch Baumwurf und den nötigen Abstand zur Minimierung hingewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits die bestehende Bebauung hält zum Teil einen Abstand von weniger als 20 m zum Waldrand ein. Auch Ersatzbauten können nicht auf allen Grundstücken mit diesem Mindestabstand errichtet werden.
Daher ist es erforderlich, dass Gebäude innerhalb einer 20 m Zone vom Waldrand so errichtet werden, dass Menschen in den Gebäuden nicht zu Schaden kommen können. Hierzu sind zum Beispiel verstärkte Dachstühle geeignet.
Im Bebauungsplan ist daher die Zone zu kennzeichnen. Eine Festsetzung zur Ausführung der Dachstühle oder vergleichbare konstruktive Lösungen können im Bebauungsplan jedoch nicht festgesetzt werden, da es sich um bauordnungsrechtliche Anforderungen handelt, für deren Festsetzung es keine Rechtsgrundlage gibt. Daher ist im Bebauungsplan ein Hinweis auf die konstruktiven Anforderungen zu ergänzen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den Entwurf entspr. zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2023 08:30 Uhr