Landratsamt Traunstein, Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 22.12.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Darin wird aus Denkmalsicht grundsätzlich ein weiterer Baukörper wie bereits durch ein Phantomgerüst aufgezeigt für vertretbar gehalten. Dies jedoch nur bei entsprechend abgestimmter Gestaltung für den neuen Baukörper. Dazu sind detaillierte Anforderungen mit entsprechender Begründung formuliert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die wesentlichen Anforderungen für einen zusätzlichen Hauptbaukörper auf FlNr. 455/1 wurden im Vorfeld intensiv mit Unterer Denkmalschutzbehörde und Unterer Bauaufsichtsbehörde diskutiert. Die in der Stellungnahme genannten gestalterischen Anforderungen sind aus Sicht der Verwaltung notwendig, um der örtlichen Situation im Umfeld der St.-Johann-Kirche gerecht zu werden. Ein „klassisches Siedlungshaus“ wäre hier verfehlt. Dem Antragsteller waren mögliche Anforderungen im Vorfeld bekannt. Daher wird vorgeschlagen, die im Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen zur Gestaltung anzupassen und die Anforderungen zu übernehmen; auf Bestimmtheit muss allerdings geachtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Die einzelnen gestalterischen Festsetzungen sollen entsprechend angepasst werden. Auf Bestimmtheit ist zu achten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 02.05.2023 11:46 Uhr