Verkehrsgutachten - Antrag auf Erstellung eines Lärmgutachtens
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Weiter wird die Nachricht in Zusammenhang mit dem erstellten Verkehrsgutachten besprochen. Die Nachricht liegt den Fraktionen im Wortlaut vor.
Durch den Bürgermeister wird hierzu ausgeführt, dass ein derartiges Lärmgutachten grundsätzlich durch die Anlieger selbst zu beauftragen sei. Es handle sich um eine Grundsatzentscheidung durch den Gemeinderat. Es sei problematisch, wo sachlich und örtlich abgegrenzt werden solle, d. h. welche Straßenzüge untersucht die Gemeinde und welche nicht. Weiter sei es fragwürdig, wie man mit entspr. Ergebnissen umzugehen habe.
Von Seiten der Bauverwaltung wird richtiggestellt, dass ein solches Gutachten nicht durch den beauftragten Verkehrsgutachter erstellt werden könne; dies war auch nie inkludiert. Lediglich wurde ein entspr. Kontakt vermittelt.
Nach kurzer Diskussion wird durch den 1. Bürgermeister zugesagt, für die Stefan-Glonner- und Tittmoninger Straße bis zum Ende der geschl. Ortschaft eine Angebotsabschätzung einzuholen. Zur Beauftragung würde dann ein Beschluss durch den GR nötig.
Datenstand vom 06.07.2023 09:36 Uhr