Patrick und Erika Huber, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 3651/9 der Gemarkung Fridolfing, Bergfriedstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 21.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb der Ortsabrundungssatzung Götzing, Bergfriedstraße/Waldweg. Innerhalb dieser Satzung richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB. Im Geltungsbereich der Satzung sind Einzelhäuser bis zu zwei Vollgeschossen und max. zwei Wohneinheiten zulässig. Diese Vorgaben sowie die festgesetzte seitliche Wandhöhe und die Dachneigung sind satzungsgemäß eingehalten.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2020 14:04 Uhr