Widmung des Fuß- und Radweges auf FlNr. 8/10, Gemarkung Pietling als beschränkt öffentlicher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Am Bergfeld“ gebaute Fuß – und Radweg auf FlNr. 8/10, Gmkg. Pietling hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2020 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt bei der Einmündung in die Straße „Am Bergfeld“, FlNr. 8, Gmkg. Pietling (am Wendehammer) und endet bei der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg auf FlNr. 985, Gmkg. Pietling. Der Weg hat eine Länge von 90 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fuß – und Radweg auf FlNr. 8/10, Gemarkung Pietling mit Wirkung zum 01.01.2020 als beschränkt öffentlichen  Weg zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Fridolfing

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 10:47 Uhr