Bauantrag zum Umbau und zur Nutzungsänderung des ehemaligen landw. Betriebsteils in 1 Gewerbeeinheit und 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1067 der Gemarkung Fridolfing. Oberau 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude). Im Bestand befinden sich bereits 3 Wohneinheiten. Nach geltender Rechtslage dürfen neben den bisher privilegiert zulässigen Wohnungen 5 weitere Wohnungen entstehen. Insgesamt sind somit 6 Wohnungen grundsätzlich zulässig. Allerdings ist sicherzustellen, dass spätere Wohnungsteilungen ausgeschlossen sind, da der zulässige Rahmen erschöpft ist.
Auch der Einbau einer gewerblichen Einheit im Bestand ist zulässig.
Das Vorhaben wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Traunstein besprochen und weitestgehend abgestimmt. Eine teilweise Schließung des Erdgeschosses mit damit verbundener Erhöhung der Kubatur wurde ebenso als noch vertretbar angesehen wie auch die Errichtung zweier Standgiebel auf der Ostseite zur Belichtung des DG bei größtmöglicher gestalterischer Zurückhaltung.
Unter Berücksichtigung der Forderung, wonach die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben muss, sind die neu geplanten Balkone kritisch zu sehen. Insbesondere der im 1. OG an der Ostseite durchgehend vorgesehene Balkon mit einer Tiefe von 1,80 m erscheint so nicht vertretbar.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist zu gewährleisten, dass der Badeseebetrieb und der Betrieb des Freizeitgeländes der Gemeinde nicht eingeschränkt werden; dies gilt insb. auch für die Zeit nach 22 Uhr. Hierzu soll ggf. die Immissionsschutzbehörde beteiligt werden.
Die abwassertechnische Erschließung ist durch Kanalanschluss gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen.
Es wird angeregt, die Fassadengestaltung an der Ostseite (Balkon) zu überarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2024 11:09 Uhr