Bauantrag zur Erhöhung des Treppenhauses zur Erschließung des best. Dachraumes, FlNr. 852/4, Gmkg. Pietling, Allering 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt außerhalb eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung, somit im planungsrechtlichen Außenbereich.
Laut den Erläuterungen im Antrag dient das Bauvorhaben der besseren Erreichbarkeit des nicht ausgebauten Dachraumes (Zugang Kamin, Wartung Wechselrichter etc).
Im Bestand befinden sich 2 Wohnungen. Es sind keine weiteren Wohnungen geplant.
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB; öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt.
Die Abstandsfläche Nord ist durch Abstandsflächenübernahme gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 09:14 Uhr