Wahl der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen gemäß Art. 35 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat.

Der Gemeinderat hat in der heutigen Sitzung beschlossen, dass sowohl ein 2. als auch ein 3. Bürgermeister zu wählen ist.

Vor Einreichung der Wahlvorschläge wurde der Wahlausschuss gebildet. Der 1. Bürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses benannte hierzu auf einstimmingen  Beschluss folgende Gemeindebediensteten als Beisitzer:

Herr Hans-Jürgen Kellner

Herr Andreas Kirchner

Als Schriftführer wurde benannt: Herr Robert Speigl.



1. Wahl des 2. Bürgermeisters

Für die Wahl des 2. Bürgermeisters wurden im Vorfeld der Sitzung bzw. während der Sitzung folgender Vorschlag eingebracht:

Gemeinderat Egon Kraus


Nach Prüfung der Wählbarkeit des vorgeschlagenen Bewerbers forderte der Vorsitzende des Wahlausschusses die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen zur Abgabe der vorbereiteten Stimmzettel auf. Um eine geheime Abstimmung zu ermöglichen wurde im Sitzungssaal auf einem Nebentisch eine Wahlkabine aufgestellt.

Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

Der Vorsitzende stellte fest, dass von den anwesenden 16 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister bei der Wahl 17 Wahlberechtigte anwesend waren und 17 ihre Stimmzettel abgegeben haben.

Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Vom Wahlausschuss wurden die Stimmzettel geöffnet und in die vorbereitete Liste eingetragen.

Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden der Stimmzettel Nr. 1 bis 4 für ungültig erklärt, da dieser leer abgegeben wurde und somit der Wählerwille nicht erkennbar war.

Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:                                17
davon ungültig:                                          4
gültige Stimmzettel:                                        13

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf die vorgeschlagenen Bewerber

Gemeinderat Egon Kraus                                13 Stimmen

Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Egon Kraus mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen zum 2. Bürgermeister auf die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates gewählt ist.

Die beiliegende Wahlniederschrift bildet einen Bestandteil des Tagesordnungspunktes.

Auf die entsprechende Frage des 1. Bürgermeisters erklärte Gemeinderat Egon Kraus, dass er die Wahl zum 2. Bürgermeister annehme.






2. Wahl des 3. Bürgermeisters

Für die Wahl des 3. Bürgermeisters wurden im Vorfeld der Sitzung bzw. während der Sitzung folgende Vorschläge eingebracht:

Gemeinderat Wolfgang Grösch

Nach Prüfung der Wählbarkeit des vorgeschlagenen Bewerbers forderte der Vorsitzende des Wahlausschusses die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen zur Abgabe der vorbereiteten Stimmzettel auf. Um eine geheime Abstimmung zu ermöglichen wurde im Sitzungssaal auf einem Nebentisch eine Wahlkabine aufgestellt.

Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.

Der Vorsitzende stellte fest, dass von den anwesenden 16 Gemeinderatsmitgliedern und dem 1. Bürgermeister bei der Wahl 17 Wahlberechtigte anwesend waren und 17 ihre Stimmzettel abgegeben haben.

Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 17 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Vom Wahlausschuss wurden die Stimmzettel geöffnet und in die vorbereitete Liste eingetragen.

Durch Beschluss des Wahlausschusses wurden der Stimmzettel Nr. 1 bis 5 für ungültig erklärt, da dieser leer abgegeben wurde und somit der Wählerwille nicht erkennbar war.




Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel:                                17
davon ungültig:                                          5
gültige Stimmzettel:                                        12

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf die vorgeschlagenen Bewerber

Gemeinderat Wolfgang Grösch                        12 Stimmen

Der 1. Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Wolfgang Grösch mit mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen zum 3. Bürgermeister auf die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates gewählt ist.

Die beiliegende Wahlniederschrift bildet einen Bestandteil des Tagesordnungspunktes.

Auf die entsprechende Frage des 1. Bürgermeisters erklärte Gemeinderat Wolfgang Grösch, dass er die Wahl zum 3. Bürgermeister annehme.

Datenstand vom 18.06.2020 11:42 Uhr