Bauleitplanung - Änderung des Bebauungsplanes "Merowingerstraße" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1239, 1239/6 und 1239/15 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Merowingerstraße“ umfasst auch zwei vormals private Baugrundstücke entlang der Rupertistraße. Die Festsetzungen sind auf eine kleinteilige Wohnbebauung ausgerichtet. Um das Projekt Wohnen im Alter – Generationenwohnen in der Dorfmitte wie angedacht verwirklichen zu können, sollte der Bebauungsplan durch Rücknahme des Geltungsbereiches geändert werden. Der neue Geltungsbereich ergäbe sich aus der in der Anlage beigefügten Skizze. Außerdem ist der Bebauungsplan im Ganzen zu überarbeiten, da die Belange des Immissionsschutzes (Verkehrslärm Tittmoninger Straße) zum damaligen Aufstellungsverfahren zwar erhoben, aber nicht in der erforderlichen Weise umgesetzt wurden.
Es kann das Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt; die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag zur Rücknahme des Geltungsbereiches besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 10:54 Uhr