Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 1250/7, Gemarkung Fridolfing, Achenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung des Haupt- und Nebengebäudes. Weiterhin wird die Baugrenze in Richtung Westen geringfügig überschritten. Für diese Abweichungen vom Bebauungsplan sind jeweils Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 
Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die Abweichungen städtebaulich (noch) vertretbar und können befürwortet werden.
Im Bereich des Garagenvorplatzes ist dafür Sorge zu tragen, dass anfallende Oberflächenwässer nicht auf die nördlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche abgeleitet werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2024 12:07 Uhr