Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1108/22, Anwesen Salzburger Straße 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Niederau“, das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, der Dachdeckung sowie der Baugrenzen. Für diese Abweichungen sind jeweils Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 
Die seitliche Wandhöhe überschreitet die Grenze des Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO von 3 m, es sind somit auch Abstandsflächen von 0,4 der Wandhöhe, mindestens aber 3 m zu berücksichtigen. Der Grenzabstand beträgt nur 2,95 m. Eine Abweichung hierzu ist ebenfalls beantragt. Der betroffene Nachbar Südwest hat dem BV zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Abweichungen befürwortet werden, da es ähnliche Anlagen im Baugebiet bereits gibt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und stimmt der Erteilung der notwendigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu. Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2025 11:37 Uhr