Bauantrag zum Teilabbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 121, Gemarkung Fridolfing, Anwesen St.-Johann-Str. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei dem Baugrundstück handelt es sich um einen Grenzfall zwischen Innen- und Außenbereich. Das Vorhaben dürfte eher als Außenbereichsvorhaben anzusehen sein, eine Privilegierung liegt nicht vor, so dass sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich richtet. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange dadurch nicht beeinträchtigt werden. 
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2025 11:37 Uhr