Vorbescheidantrag zum Neubau eines Gebäudes als Ersatzbau für das ehemalige Zuhaus, FlNr. 4126, Gemarkung Fridolfing, Thannsberg 1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das bestehende, zum Abbruch vorgesehene Gebäude ist ruinös und daher nicht geeignet, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB auszulösen.
Aufgrund des best. landwirtschaftlichen Betriebes liegen aber aus Sicht der Gemeinde Fridolfing die Voraussetzungen für die Schaffung einer Austragswohnung vor (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). An der Hofstelle besteht derzeit nur die Betriebsleiterwohnung.
Ob darüber hinaus eine dritte Wohnung als Mitarbeiterwohnung zulässig wäre, muss im Verfahren noch geklärt werden; ein Betriebskonzept sowie eine positive Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dazu wären vorzulegen.
Grundsätzlich ist die Schaffung einer Hof-Direktvermarktung (Hofladen/Hofcafe mit Zubehörräumen) als weiteres Standbein für die Landwirtschaft privilegiert im Bestand als Nutzungsänderung zulässig, wenn die Vermarktung auf Basis eigenerzeugter Produkte geschieht. Es ist zu klären, ob die Neugründung im Neubau zugelassen werden kann. Auch hierzu wären das Betriebskonzept sowie die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
Die Erschließung (Kanalanschluss vorhanden) ist gesichert.
Beschluss
Der Energie,- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen. Die abschließende Klärung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen und die Größe für die beantragten Nutzungen soll im weiteren Verfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2025 11:36 Uhr