Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Strohhof I" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1073, 1073/1, 1073/2, 1074, 1074/2 und 1094 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1 - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Strohhof I“ soll auf Antrag geändert und erweitert werden (9. Änderung und Erweiterung). Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 1073, 1073/1, 1073/2, 1074, 1074/2 und 1094 (Teilfläche) der Gemarkung Pietling. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 10,3 ha und die Erweiterungsfläche etwa 4,1 ha davon. Die genaue Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.01.2025. 
Auf den Erweiterungsflächen sollen Bauflächen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen neu geschaffen werden. Diese sind gegliedert in GE (Gewerbegebiet) und GI (Industriegebiet) mit Wandhöhen von 15 m bzw. 25 m. Der Änderungsbereich entlang der Hauptstraße weist gegenüber dem bisherigen Rechtsstand von Wandhöhen von 11 m nunmehr Wandhöhen von 15 m/18 m auf.
Der Kompensationsumfang (naturschutzrechtlicher Ausgleich) wird auf den Grundstücken FlNrn. 4462 und 4462/1 der Gemarkung Fridolfing nachgewiesen.
Bzgl. des Immissionsschutzes wurde ein Gutachten erstellt, in dem die zulässigen Geräuschemissionen in Form von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln festgesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Zusammenwirken aller gewerblichen Geräuschquellen eingehalten werden.

Im Zuge der anschließenden kurzen Diskussion wurde angeregt, im Bereich entlang der Allerfinger Straße eine weitere Abstufung der Wandhöhe (z. B. 20,00 m) vorzunehmen. Außerdem wurde nach dem Sinn der Ausdehnung des Änderungsbereiches bis zur Bergstraße gefragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die beantragte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Strohhof I“ zur Kenntnis und beschließt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren hierzu nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2025 11:09 Uhr