Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 26.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Im nördlichen Baubereich wird die Festsetzung WH 13,4/20,0 ohne Perlschnurabtrennung in Frage gestellt. Hinsichtlich der vertikalen Gliederung und Fassadengestaltung werden zusätzliche Vorschläge (konkreterer Beschrieb oder graphische Darstellung) unterbreitet. Beschriftungen o. ä. (gemeint sind Werbeanlagen) sollen geregelt werden; dabei soll auf größtmögliche Unterordnung geachtet werden. Bzgl. der Umsetzung der Eingrünung nach Nordwesten und Nordosten sei ein Zeithorizont sinnvoll.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Festsetzung einer max. zulässigen Wandhöhe von 20 m erstreckt sich nur auf einen zusammenhängenden Baukörper mit einer max. Grundfläche von 5.000 m². Insgesamt stehen nördlich der Perlschnur noch ca. 11.500 m² zur Bebauung zur Verfügung. Entsprechend ist zusätzlich die Festsetzung einer max. Wandhöhe für die Restfläche notwendig. Vorgaben hinsichtlich der Fassadengestaltung sowie zur Gliederung der Gebäude sind im Entwurf berücksichtigt. Ein Passus, dass vorspringende Bauteile gemäß Ziff. 2 der Festsetzungen unterhalb der Traufe anbinden sollen, kann ergänzend aufgenommen werden. Ansonsten erscheinen die Festsetzungen ausreichend. Ein zusätzlicher Gebäudebeschrieb oder eine graphische Darstellung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend und in Form von Festsetzungen nicht machbar.
Beschriftungen/Werbeanlagen sind bereits im geltenden B-Plan geregelt; dies erscheint ausreichend.
Bzgl. der Pflanzung der großkronigen Bäume wird vorgeschlagen, zur Umsetzung die Pflanzperiode nach Fertigstellung des Hochregallagers festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und entsprechende Ergänzungen aufzunehmen. Die Situierung des künftigen Hochregallagers ist gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2023 genauer festzulegen, entweder durch Perlschnur oder eine geeignete textliche Festsetzung. Ebenso sind die Verkehrsflächen für den Werksverkehr gemäß Aufstellungsbeschluss noch festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 11:09 Uhr