Forderungen/Anregungen des Antragstellers
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird verlangt, Punkt 2 der textlichen Festsetzungen so abzuändern, dass die angegebene dunkle Farbe der Fassade nur für den Bereich mit einer Fassadenhöhe von 20 m gilt. Für alle übrigen Bereiche inkl. Silos soll die Farbgestaltung des ursprünglichen Bebauungsplanes (= keine konkrete Festlegung) gelten.
Außerdem wird angeregt, Punkt 2 so abzuändern, dass die Gebäudegliederung durch farbliche Gestaltung, aber ohne Vor- oder Rücksprünge erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgeschlagene Festsetzung bzgl. der dunklen Farbe sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden, um (im Endzustand) ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten, so wie dies auch der B-Plan in der bisherigen Fassung verlangt. Alle neuen Gebäude sind somit in dunkler Farbe zu errichten. Bestehende Gebäude sind bestandgeschützt, bei Änderungen oder Neuerrichtungen wären sie ebenfalls in dunkler Farbe auszuführen. Hins. der Silos könnte eine separate Festsetzung getroffen werden.
In den Vorabstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde waren die Gliederungen durch Vor- bzw. Rücksprünge stets Voraussetzung für die Zulassung der Gebäudehöhe. Auch im Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2023 wurde beschlossen, die Forderung nach Gebäudeunterteilungen aufrechtzuerhalten. Daher sollte die Festsetzung bestehen bleiben.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und die Festsetzungen unverändert zu belassen. Hinsichtlich der Silos sind abweichende Festlegungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2025 11:09 Uhr