Wohnen im Alter, Generationenwohnen in der Dorfmitte - Vorstellung des Vorentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2025 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind H. Schaub und F. Bartscherer vom Architekturbüro Leukert, Riedl & Schaub, Waldkraiburg, erschienen zur Erläuterung des angepassten Vorentwurfes. 
Außerdem ist H. B. Di-Qual als Fachplaner für den Brandschutz anwesend.

Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in der Sitzung am 19.12.2024 mit dem Vorentwurf. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich verwiesen.

Einleitend werden durch den 1. Bürgermeister der momentane Projektstand sowie in groben Zügen die Grundrisse und die Anzahl der vorgesehenen Wohnungen erläutert. 

H. Schaub stellt anschließend die Vorentwurfsplanung insb. bzgl. der näher untersuchten Themen Zwischenbau, Unterkellerungskonzept und Außenfassaden vor:
Zwischenbau:
Der Zwischenbau kann entweder offen oder geschlossen ausgeführt werden. Zu den Vor- und Nachteilen werden durch H. Di-Qual ergänzende Erläuterungen gegeben. Bei der geschlossenen Variante handelt es sich um einen Innenraum, der als 1. Rettungsweg brandschutztechnisch hohen Anforderungen genügen muss (brandlastfrei, selbstschließende Türen, Brandabschlüsse, Ausbildung eines Brandeckbereiches etc.) Die offene Variante müsste weniger Anforderungen erfüllen, weil sie als Außentreppe, die durchströmt ist (Rauchabzug!), gewertet wird. Brennbare Gegenstände wären hier zulässig, solange keine wesentliche Brandlast gegeben ist. Brandeckbereiche benötigen keine erhöhten Anforderungen. Ebensowenig bedarf es selbstschließender Türen zu den Hauptgebäuden. Strittig ist, ob die angedachte Lamellenlösung in Holz ausgeführt werden dürfte. Daher wäre hier eine Keramiklösung die Alternative.
Unterkellerungskonzept/Tiefgarage:
Aufgrund der Bodenbeschaffenheit innerhalb des Baufeldes erscheint das Teilunterkellerungs-konzept grundsätzlich gut umsetzbar. Das Konzept wurde nochmals angepasst und reduziert. Im nördlichen Baukörper sollen weiterhin 10 Stellplätze in der Tiefgarage, die später im Rahmen eines BA II zu erweitern wäre, untergebracht werden. Nach dem jetzigen Stand der Planung sind im 1. Bauabschnitt (BA I) für die WG im EG sowie für die übrigen Wohnungen insgesamt 33 Stellplätze vorzusehen. Davon werden 10 unterirdisch und 23 oberirdisch nachgewiesen. Je nach Wohnungsanzahl wären im BA II nochmal bis zu 24 Stellplätze nötig. In der TG können max. 44 Stellplätze untergebracht werden (aus Platzgründen und hauptsächlich wegen der Schwelle zur Großgarage). D. h., dass ohne Beginn der TG im BA I das Gesamtkonzept nicht umsetzbar sein wird.
Fassaden/Wandaufbau:
H. Schaub stellt Bauteilaufbauten kostenmäßig gegenüber, ausgehend von einer Außenwandstärke von 42,5 cm. In Summe liegen die Varianten „Giebelseiten A-Haus holzverkleidet, ansonsten verputzt“ (480.000 €), „alle Außenwände verputzt“ (468.000 €) und „alle Außenwände holzverkleidet“ (484.000 €) sehr eng beieinander.

Durch den 1. Bürgermeister wird vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (vorschnell) über die einzelnen Varianten zu entscheiden, sondern vielmehr alle noch offenen Punkte zu sammeln und erst im Rahmen der LP 3 im Paket abschließend zu entscheiden. Dies erscheint insbesondere auch deshalb geboten, weil bisher weitgehend noch der Input der Fachplaner fehlt. Entscheidend könnte auch sein, was aus energetischer Sicht notwendig werden wird. In der LP 3 liegen Fachplaner-Ergebnisse vor und es ist dann auch die nötige Kostensicherheit gegeben.
Weitere Anregungen/Alternativen, die aus Sicht des Gemeinderates in eine Detailuntersuchung mit Kostenberechnungen noch einfließen sollten, könnten im Nachgang zur heutigen Sitzung noch mitgeteilt werden. 

Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. 

Folgende Detailuntersuchungen mit hinterlegten Kosten sollen im Einzelnen durchgeführt werden:

  1. Zwischenbau: Gegenüberstellung geschlossen – offen, mit Auswirkungen in konstruktiver, gestalterischer, technischer und kostenmäßiger Sicht. Alle Folgekosten (z. B. Wartungen Türen, Beheizung usw.) sind zu berücksichtigen.
  2. Tiefgarage – Keller
Kostenberechnung – wie vorgestellt – mit Zwischenbau;
Wie vorgestellt, jedoch Südgebäude vollständig unterkellert;
Tiefgarage im Südgebäude (vollständig ausgefüllt);
Überprüfung der Machbarkeiten incl. BA II (finanzielle Auswirkungen).
  1. Fassade, Ziel Gebäude KfW 55:
Ziegelmauerwerk, ohne Holzverschalung;
Mauerwerk mit Holzverschalung;
Mauerwerk tragend + Holzfaser-Wärmedämmung + hinterlüftete Holzfassade.
  1. Sonnenschutz:
Schiebeelemente, wie bisher vorgesehen;
Einfacher Sonnenschutz an der Fassade;
Rollos;
Überprüfung, ob in einzelnen Bereichen auf Sonnenschutz verzichtet werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Basis die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (LP 3) erstellen zu lassen. Der Abschluss der LP 3 ist erforderlich zur Erreichung der nötigen Kostensicherheit und Antragstellung beim Landesamt für Pflege für die Wohngemeinschaft im EG (Förderbereich PflegeSoNah). 
Die Planung wird beauftragt, im Rahmen der LP 3 die o. g. Detailuntersuchungen gemäß der Ziffern 1 – 4 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2025 11:59 Uhr