Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz, Schreiben vom 11.03.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben (Nr. 3. der Anlage) vom 11.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es bestehen „Einwände“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden Einwände gegen die Planung dahingehend vorgebracht, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Erweiterungsflächen noch eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Die Beseitigung von Oberflächenwässern wurde im Umweltbericht des Büro Mühlbacher & Hilse unter Punkt 2.2.1. bereits ausführlich untersucht. Die geforderte, wasserrechtliche Erlaubnis ist durch den Vorhabensträger entsprechend zu beantragen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich für die Bauleitplanung kein Änderungsbedarf ergibt. Die geforderte, wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Erweiterungsflächen ist durch den Vorhabensträger für das jew. Bauvorhaben einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2025 10:22 Uhr