Jahresrechnung 2022 - Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und Feststellung der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.05.2025 ö 2

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung übersandt.

1. Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 
a) Verwaltungshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2022 ergaben sich im Verwaltungshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

aa) Einnahmen insgesamt        5.820.880,88 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        22.665,68 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        -17.565,16 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        298.743,16 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        183.624,88 €
davon AB 51 Salzachklinik        804.104,18 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -22.923,35 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        86.492,30 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen         4.388.128,55 €
davon AB 91 Sonst. Allg. Finanzwirtschaft        11.683,97 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

ab) Ausgaben insgesamt        5.820.880,88 €
davon AB 02 Hauptverwaltung        67.078,96 €
davon AB 03 Finanzverwaltung        23.819,23 €
davon AB 06 Einrichtungen für die ges. Verwaltung        -154.715,09 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        17.527,77 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        233.657,96 €
davon AB 49 Sonst. soziale Angelegenheiten        -38.604,64 €
davon AB 51 Salzachklinik        1.096.602,38 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        38.059,38 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -22.923,35 €
davon AB 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung        37.000,96 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -107.543,99 €
davon AB 90 Steuern, allg. Zuweisungen etc.        485.212,11 €
davon AB 91 Sonst. allg. Finanzwirtschaft        4.100.175,63 €
der übrige Betrag verteilt auf die restlichen Abschnitte.


b) Vermögenshaushalt
Im Rahmen der Haushaltsrechnung 2022 ergaben sich im Vermögenshaushalt folgende über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben:

ba) Einnahmen insgesamt        -4.692.534,80 €
davon AB 13 Brandschutz        -68.752,00 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        -3.731,00 €
davon AB 51 Salzachklinik        508.673,68 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -194.124,64 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        101.382,00 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        -576.983,50 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        -4.553.124,37 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

bb) Ausgaben insgesamt        -4.692.534,80 €
davon AB 13 Brandschutz        -281.021,84 €
davon AB 21 Grund- und Hauptschulen        23.710,30 €
davon AB 36 Naturschutz und Landschaftspflege        -306.158,91 €
davon AB 46 Einrichtungen der Jugendarbeit        175.040,09 €
davon AB 51 Salzachklinik        -562.758,80 €
davon AB 55 Förderung des Sports        469.548,63 €
davon AB 61 Städtebauliche Planung etc.        -3.898.095,52 €
davon AB 63 Gemeindestraßen        -928.073,07 €
davon AB 70 Abwasserbeseitigung        -264.600,00 €
davon AB 81 Versorgungsunternehmen        -90.405,52 €
davon AB 88 Allgemeines Grundvermögen        988.117,41 €
davon AB 91 Sonstige allg. Finanzwirtschaft        1.664.354,77 €
der übrige Betrag verteilt sich auf die restlichen Abschnitte.

Der Rechnungsabgleich war aber durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nicht gefährdet.


2. Feststellung der Jahresrechnung 2022
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Schlusszahlen fest:        
Verwaltungshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben          35.969.280,88 €
Vermögenshaushalt:
Soll-Einnahmen u. Soll-Ausgaben        13.177.465,20 €
Gesamt-Einnahmen u. Ausgaben:          49.146.746,08 €

Darin enthalten ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss Verwaltungshaushalt) mit 11.685.675,63 € und eine haushaltsmäßige Zuführung an die allgemeine Rücklage von 1.802.356,67 €. Den Gemeinderäten wurde mit der Ladung der Rechenschaftsbericht gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV Kameralistik übersendet. 

Beschluss

Soweit nicht bereits nach Art. 66 GO (Einzelgenehmigung durch Gemeinderat) beschlossen, werden die Haushaltsüberschreitungen nachträglich vom Gemeinderat gebilligt. Ferner nimmt der Gemeinderat die Jahresergebnisse des Haushaltsjahres 2022 zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2025 10:28 Uhr