Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17.06.2021 bezüglich Einführung einer Tempo 30-Zone bzw. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr PHK Peter Zitzelsperger von der PI Traunstein erschienen.

Eingangs teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass am 01.07.2021 eine Besprechung mit Vertretern der Polizei sowie des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern stattgefunden hat.

Im Rahmen dieses Gespräches wurden die in der GR-Sitzung am 17.06.2021 besprochenen Sachverhalte zur Stefan-Glonner-Straße/Tittmoninger Straße bzw. Rupertistraße erläutert und um entsprechende fachliche Stellungnahme gebeten. Der von der Verwaltung angefertigte Aktenvermerk wurde dem Gemeinderat als Anlage übersandt.

Von Seiten der PI Traunstein, Herr Zitzelsperger wurde mit Mail vom 08.07.2021 zum Sachverhalt Stefan-Glonner-Straße/Tittmoninger Straße Stellung genommen (siehe Anlage). Auch hier kam die Fachstelle eindeutig zu dem Ergebnis, dass im bewerteten Streckenabschnitt keine rechtliche Möglichkeit besteht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.

Zusammenfassend stellte Bürgermeister Schild somit fest, dass der in der Sitzung am 17.06.2021 gefasste Beschluss verkehrsrechtlich nicht haltbar und somit rechtswidrig sei. 

Er empfiehlt dem Gemeinderat daher dringend, den Beschluss wieder aufzuheben und so wie von ihm in der Sitzung am 17.06.2021 vorgeschlagen, diese Thematik im Rahmen des zu beauftragenden Verkehrsgutachtens mit aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss des Gemeinderates vom 17.06.2021 bezüglich Einführung einer Tempo 30-Zone bzw. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße aufzuheben und diese Thematik in das zu beauftragende Verkehrsgutachten mit Vorrang aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.10.2021 11:39 Uhr