Kindertageseinrichtungen - Neuerlass einer Kindergarten-Gebührensatzung ab 01.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die bestehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens „Regenbogen“ aufgehoben werden sollte. Grund hierfür ist die Tatsache, dass mit dem Waldkindergarten WaldWurzel inzwischen eine zweite gemeindliche Kindertageseinrichtung besteht und mittelfristig mit der neuen Krippe noch eine dritte Einrichtung hinzukommen wird.

Der Entwurf der neuen Satzung wurde dem Gemeinderat mit der Ladung für die heutige Sitzung vollinhaltlich bekannt gegeben. Bürgermeister Schild erklärte, dass die Höhe der Gebühren unverändert bleibt und der neue Satzungstext lediglich in Hinblick auf die zurzeit geltenden rechtlichen Vorgaben und verwaltungstechnischen Erfordernisse angepasst wurde.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung wie vorliegend zu genehmigen. Die Satzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

II/1-423        

Aufgrund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 2 Abs. 1 und des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Fridolfing folgende


Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten-Gebührensatzung)

§ 1
Gebührenpflicht

Die Gemeinde Fridolfing erhebt für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2
Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die Personenberechtigen des Kindes, die die Betreuung des Kindes in der Kindertageseinrichtung veranlasst haben. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner, dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.

§ 3
Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1)        Die Benutzungsgebühren im Sinne von § 5 dieser Satzung entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung; für Teilmonate ist die volle Monatsgebühr zu entrichten. Dies gilt auch bei Änderung der Buchungszeiten bzw. Wechsel von Krippe zur Gruppe.
(2)        Die Benutzungsgebühren nach § 5 dieser Satzung sind jeweils monatlich im Nachhinein zu entrichten und zwar spätestens bis zum 5. des folgenden Monats. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf ein Konto der Gemeinde einzuzahlen.
(3)        Die bei der Anmeldung festgelegte Buchungszeit ist für das gesamte Kindergartenjahr verbindlich. Eine Änderung der Buchungszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (z.B. Veränderung in der Berufstätigkeit der Eltern). Die Änderung ist jeweils nur zum 01.01. und zum 01.05. des Kindergartenjahres möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit entsprechender Begründung bei der Kindergartenleitung abzugeben.

§ 4
Gebührenmaßstab

Die Höhe der Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 dieser Satzung richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung, wobei die Buchungskategorien „über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden“ und „über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden“ nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kindertageseinrichtung gebucht werden darf.

§ 5
Gebührensatz, Geschwisterermäßigung

  1. Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung (z.B. Gemeindekindergarten Regenbogen, Haus für Kinder Fridolfing, Waldkindergarten WaldWurzel), so wird die Benutzungsgebühr für das zweite und jedes weitere Kind ermäßigt.
  2. Die Benutzungsgebühr wird auch ermäßigt, wenn das dritte Kind einer Familie eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung besucht und das Erst und Zweitkind der Familie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  3. Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder im Kindergarten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:


Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
Erstkind
im
Kinder-garten
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
35,00 €
17,50 €
Kein Elternbeitrag
17,50 €
über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
50,00 €
25,00 €
Kein Elternbeitrag
25,00 €
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
55,00 €
27,50 €
Kein Elternbeitrag
27,50 €
über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
60,00 €
30,00 €
Kein Elternbeitrag
30,00 €
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
65,00 €
32,50 €
Kein Elternbeitrag
32,50 €
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
70,00 €
35,00 €
Kein Elternbeitrag
35,00 €
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
75,00 €
37,50 €
Kein Elternbeitrag
37,50 €


  1. Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder in der Kinderkrippe bis zur Vollendung eines Alters von 24 Monaten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:

Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
Erstkind
im
Kinder-garten
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
70,00 €
35,00 €
Kein Elternbeitrag
35,00 €
über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
100,00 €
50,00 €
Kein Elternbeitrag
50,00 €
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
110,00 €
55,00 €
Kein Elternbeitrag
55,00 €
über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
120,00 €
60,00 €
Kein Elternbeitrag
60,00 €
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
130,00 €
65,00 €
Kein Elternbeitrag
65,00 €
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
140,00 €
70,00 €
Kein Elternbeitrag
70,00 €
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
150,00 €
75,00 €
Kein Elternbeitrag
75,00 €

  1. Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder in der Kinderkrippe ab einem Alter von 24 Monaten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:

Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
Erstkind
im
Kinder-garten
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
35,00 €
17,50 €
Kein Elternbeitrag
17,50 €
über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
50,00 €
25,00 €
Kein Elternbeitrag
25,00 €
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
55,00 €
27,50 €
Kein Elternbeitrag
27,50 €
über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
60,00 €
30,00 €
Kein Elternbeitrag
30,00 €
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
65,00 €
32,50 €
Kein Elternbeitrag
32,50 €
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
70,00 €
35,00 €
Kein Elternbeitrag
35,00 €
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
75,00 €
37,50 €
Kein Elternbeitrag
37,50 €

  1. Neben den o.g. Benutzungsgebühren wird kein monatliches Spielgeld durch die Kindertageseinrichtungen erhoben.

§ 6
Elternbeitragszuschuss für Kindergartenbeiträge

  1. Bis auf weiteres werden die Elternbeiträge bei den Kindergartenbeiträgen mit einem Betrag von 100,00 € pro Monat durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01. September des jeweiligen Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird (Stichtagsregelung).
  2. Ein ggf. überschießender Elternbeitrag verbleibt beim Träger der Kindertageseinrichtung.
  3. Eine Antragstellung der Personenberechtigten ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG an die Gemeinden.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt        am         01. September 2021 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens „Regenbogen“ vom 26.07.2007 außer Kraft.


Fridolfing, den
Gemeinde Fridolfing



Johann Schild, 1. Bürgermeister

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2021 11:46 Uhr