Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Äußerung eingegangen:
Frau Irmgard Böhmer, Schreiben vom 16.01.2020.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es handelt sich um verschiedene Anmerkungen, nicht aber um generelle Ablehnung der Bauleitplanung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verfahrensart wurde in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewählt und ist aus Sicht der Gemeinde vertretbar, da an den Innenbereich angebunden wird. Der Kreisbaumeister hat die Verfahrensart nicht beanstandet. Eine Betroffenheit für den Anlieger ist nicht erkennbar.
Der Höhenmesspunkt wird berichtigt, die Signatur „Knödellinie“ gestrichen. Straßenbezeichnungen haben nur hinweisenden Charakter.
Die Größen der festgesetzten (halboffenen) Baufenster sind in Bezug auf Grundstücksgrößen und Bestand sachgerecht; ein weiterer Rahmen wird durch die GRZ vorgegeben. Änderungen sind hier nicht angezeigt. Dies gilt ebenso für die offenen Baugrenzen an der Laufener Straße.
Es wird vorgeschlagen, den Hinweis „vorgeschlagene Grundstücksteilung“ zu streichen. Damit wird den Einwendungen bzgl. Grundstücksgrößen und GRZ, Abstandsflächen sowie Erschließung des Hinterliegergrundstückes nachgekommen.
Die Begründung ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend und korrekt; es muss auch keine Abwägung stattfinden.
Eine Bebauung an dieser Stelle ist ortsplanerisch und städtebaulich auch aufgrund der bereits weitgehend vorhandenen Erschließung sinnvoll und gewollt; sie wird zum Außenbereich nach Nordosten und Südosten durch die best. Straßen abgegrenzt.