Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.01.2020.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Flächen sollen zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden. Es ist aber noch offen, mit welcher Zielrichtung dies geschieht. Aus der früheren schalltechnischen Untersuchung vom April 2018 (damalige Grundlage war die Gesamtüberplanung des Gebietes) geht hervor, dass der nach TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet geltende Immissionsrichtwert von 55 dB(A) zur Tagzeit am Bestand auf FlNr. 1095/2 eingehalten wird. Somit ergäbe sich hier auch kein neuer Abwehranspruch.
Die Höhenangabe und das Planzeichen für zwingende Geschossigkeit werden berichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Der Entwurf wird entsprechend berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:25 Uhr