Bauantrag von Eberhard Gramm auf Errichtung eines Ersatzbaues mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 4786, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Gierling 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich, daher war zunächst im Rahmen eines Vorbescheidverfahrens die grundsätzliche Zulässigkeit geprüft worden. Hierzu hat der UBA in der Sitzung am 2. Mai 2017 grundsätzlich das Einvernehmen erklärt.
Nach entsprechender Prüfung durch die Genehmigungsbehörde fehle es zwar an der landwirtschaftlichen Privilegierung gem. §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da sich an dem Anwesen bereits ein Austragshaus befinde und eine dritte betriebliche Wohnung dem Betrieb nicht dienlich sei. Allerdings wird von Seiten des Landratsamt Traustein ein Ersatzbau gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB als genehmigungsfähig angesehen, da bei der gewählten Größe und Fassadengestaltung die geforderte Gleichartigkeit vorläge. Eine geringfügige Erweiterung der Wohnfläche könnte demnach gem. §35 Abs. 4 Satz 3 BauGB zugelassen werden.
In diesem Sinne wurden nunmehr vorliegende Eingabepläne vorgelegt.
Die Gestaltung wurde ggü. den Skizzen des Vorbescheidantrages deutlich verbessert.
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Beschluss
Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. §36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 09:13 Uhr