Bauantrag des TSV Fridolfing zur Errichtung eines Anbaues am bestehenden Stockschützenheim auf dem Grundstück FlNr. 1035 der Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 12.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche/Sportplatz dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Öffentliche Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht beeinträchtigt, insb. gibt es auch keinen Widerspruch zu den Darstellungen des FNP.
Die Erschließung ist gesichert bzw. wird im Zuge der Baumaßnahme hergestellt. 

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2023 09:13 Uhr