Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 17.01.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird bescheinigt, dass das zugrunde liegende lufthygienische Gutachten fachlich in Ordnung und bzgl. von Geruchsimmissionen die Unbedenklichkeit der Planung nachgewiesen ist. Zu Staubimmissionen könne in der Regel keine Ausbreitungsrechnung erfolgen, gleichwohl sollte aber eine Abschätzung des Auftretens von Staubimmissionen erfolgen. Die Gemeinde sollte in der Abwägung noch sachgerecht thematisieren, wenn sie hinter den Empfehlungen des Gutachtens zurückbleiben möchte.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Abschätzung über das Auftreten von Staubimmissionen wurde durch eine ergänzende Untersuchung der Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB vom 13.02.2020 vorgenommen. Dort wird im Ergebnis festgestellt, dass schädliche Umwelteinwirkungen aufgrund von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb des Reitplatzes nicht zu erwarten sind und die angedachte Heckenpflanzung mit einer Höhe von 2,50 m ausreichend ist.
Diese Ergebnisse sollten noch in die Begründung mitaufgenommen werden, weitere Änderungen sind aber nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Im Planentwurf ergeben sich keine Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2023 09:05 Uhr