Bauantrag zum Abbruch des best. Gebäudes und Wiedererrichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr.l 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 09.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Bauvorhaben wurde 2019 ein Vorbescheidantrag eingereicht, über den der Umwelt- und Bauausschuss in der Sitzung am 05.11.2019 beraten hat. Das Einvernehmen wurde im Grundsatz hergestellt, soweit sich der Neubau u. a. hins. Höhen und Kubatur eng am Bestand orientiert. Auf den Inhalt des Beschlusses wird Bezug genommen.

Das Baugrundstück liegt teilweise im Innen- und zu einem Teil im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 und § 35 Abs. 2 BauGB. Die Vorgaben aus dem Vorbescheidverfahren werden beachtet. Zur St.-Johann-Straße wird ein größerer Abstand im Vergleich zum Bestand hergestellt. Die notwendigen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in der Tiefgarage bzw. im Freien nachgewiesen. Der Wiederaufbau des südwestlichen Baukörpers grenznah an der FlNr. 78 ist nach BayBO 2021 (Art. 63 Abs. 1 Satz 2) im Rahmen einer Regelabweichung zulässig.

Die Stützwand an der Tiefgaragenoberkante im Nordosten ist so anzuböschen und einzugrünen, dass sie gegenüber den angrenzenden unbebauten Flächen vollständig verdeckt wird. Außerdem sollte der Längsparker entlang der Straße zugunsten einer besseren Eingrünung entfallen, mindestens aber müsste der Grünstreifen nicht am Gebäude, sondern entlang des Gehweges in einer Mindestbreite von 1,00 m geführt werden.

Die Planung wurde im Vorfeld mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Auf Nachfrage wurde seitens der Verwaltung ergänzend ausgeführt, dass mangels Satzung keine zusätzlichen Stellplätze gefordert werden könnten. Desweiteren wird davon ausgegangen, dass sich die Übersichtlichkeit an der St.-Johann-Straße durch das Zurückrücken des Baukörpers eher erhöht. Die verbleibende Engstelle kann weiter zur Verlangsamung des Verkehrs beitragen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen, wobei der Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg wie im Sachverhalt ausgeführt zu führen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.01.2022 09:49 Uhr