Bauleitplanung; Erweiterung des Bebauungsplanes "Fridolfing-Niederau" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 114, 114/2 und 114/3 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Baugrundstücke FlNrn. 114, 114/2 und 114/3 der Gemarkung Fridolfing liegen derzeit im unbeplanten Innenbereich und werden im Nordosten und Südosten durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ umgrenzt. Im Südwesten und Nordwesten bilden die Laufener Straße und die Hadrianstraße den Abschluss.
Auf dem Grundstück FlNr. 114/2 soll das Bestandsgebäude abgebrochen und eine Neubebauung realisiert werden. Das Grundstück ist nur 335 m² groß, der Baubestand liegt markant an den öffentlichen Verkehrsflächen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB). Dabei erscheint es sinnvoll, den Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ um die genannten Grundstücke zu erweitern.
Folgende Eckpunkte für den künftigen Bebauungsplan sollen festgelegt werden:
- Allgemeines Wohngebiet (WA);
überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen), orientiert im Wesentlichen am Bestand; für FlNr. 114 erscheinen offene Baugrenzen denkbar;
Wandhöhen/Geschossigkeiten und Dachformen, orientiert am Bestand;
Flächen für die befestigten Freiflächen und Stellplätze;
Festsetzung der nötigen Sichtdreiecke.
Die künftigen Festsetzungen sollen im Zuge der Planaufstellung mit den Eigentümern abgestimmt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan „Fridolfing-Niederau“ um die o. g. Grundstücke zu erweitern. Das Verfahren kann nach § 13 b) BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2022 11:50 Uhr