Bauantrag zur Errichtung einer Gerätehalle auf dem Grundstück FlNr. 372, Gemarkung Fridolfing, Hadrianstr. 68
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss | 05.04.2022 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, eine Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Das bestehende Heizöllager wurde mit Bescheid vom 17.06.1996 baurechtlich genehmigt. Die nun geplante Erweiterung um eine Gerätehalle wäre nach der Vorab-Prüfung durch das Landratsamt von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB noch abgedeckt und als einmalige gewerbliche Erweiterung wohl genehmigungsfähig, soweit die noch zu beteiligenden Fachstellen zustimmen.
Durch das Vorhaben werden öffentliche Belange aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt. Mit dem Standort besteht Einverständnis. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2022 10:25 Uhr