Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 22.12.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2017 ö beschließend 3.3.1

Sachverhalt

Bei der vorgesehenen 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Erweiterungsgebietes „Untergeisenfelden Süd“ ergeben sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken. Die Ausweisung beinhaltet die Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) gem. § 5 BauNVO für die Grundstücke 1849/1, 1850 und 1862 der Gemarkung Fridolfing. Die Aussagen, Informationen und Empfehlungen in unserer Stellungnahme zum Bebauungsplan „Untergeisenfelden Süd“ vom 22.12.2016 gelten inhaltlich auch im vorliegenden Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Hinweise in der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Untergeisenfelden Süd“ vom 22.12.2016 werden auch im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass die in der Stellungnahme zum Bebauungsplan genannten Hinweise auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen sind. Weiter besteht zum derzeitigen Verfahrensstand keine weitere Veranlassung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 09:09 Uhr